Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eventlocation GOOSE Eventspace (GOOSE Gourmet GmbH)
Stand: 24.06.2025
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der GOOSE Gourmet GmbH (im Folgenden „Vermieter“) und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde“) über die Anmietung der Eventlocation „GOOSE Eventspace“ sowie ggf. damit verbundene Zusatzleistungen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich durch den Vermieter anerkannt.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Mietverträge, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden.
§2 Vertragsgegenstand und Nutzung
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Nutzung der Eventfläche „GOOSE Eventspace“ zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
2.2 Die Nutzung der Fläche erfolgt im Rahmen der vereinbarten Mietdauer. Eine Verlängerung oder Überziehung ist nach Absprache und möglich. Mehrkosten sind möglich.
2.4 Verstößt der Kunde oder einer seiner Gäste gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Lärm-, Brand-, Sicherheits- oder Jugendschutzbestimmungen), stellt der Kunde den Vermieter von sämtlichen daraus entstehenden Schäden, Kosten und behördlichen Maßnahmen frei. Der Vermieter ist in solchen Fällen berechtigt, die Veranstaltung bei Gefahr im Verzug sofort abzubrechen.
§3 Preise und Zahlung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Zahlung erfolgt gemäß der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§4 Kaution und Sicherheitsleistungen
4.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn eine Kaution in Höhe von bis zu 1.000 € zu verlangen.
4.2 Die Kaution dient zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters (z. B. bei Beschädigungen, Reinigungsaufwand oder nicht fristgerechter Räumung).
4.3 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Veranstaltungsende und Übergabe der Fläche, abzüglich etwaiger berechtigter Einbehalte.
§5 Teilnehmerzahlen und Änderungen
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die geplante Teilnehmerzahl spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
5.2 Eine kostenfreie Reduktion der Teilnehmerzahl um bis zu 25 % der ursprünglich gemeldeten Gäste ist bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
5.3 Reduzierungen, die über diese 25 % hinausgehen oder nach Ablauf dieser Frist erfolgen, werden gemäß §9 „Stornierung/Rücktritt“ berechnet.
§6 Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
6.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf eine pauschale Entschädigung wie folgt:
- Bis 60 Werktage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Bis 40 Werktage: 25 % des Angebots
- Bis 7 Werktage: 70 % des Angebots
- Ab 3 Werktagen: 100 % des Angebots
6.2 Der Kunde bleibt berechtigt, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:
- die vereinbarte Anzahlung oder Kaution trotz Mahnung nicht fristgerecht geleistet wird;
- die Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften oder den Mietzweck verstößt;
- begründeter Anlass besteht, dass durch die Veranstaltung Ruf, Sicherheit oder Betrieb des GOOSE Eventspace gefährdet werden.
§8 Haftung und Versicherung
8.1 Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen an Gebäude, Einrichtung oder Ausstattung verursacht werden.
8.2 Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Dem Kunde wird empfohlen, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§9 GEMA und behördliche Genehmigungen
Die anfallenden GEMA-Gebühren für die Nutzung des GOOSE Eventspace sind durch die GOOSE Gourmet GmbH zentral abgegolten. Eine separate Anmeldung durch den Kunden ist bei üblicher Nutzung (z. B. Hintergrundmusik oder DJ) nicht erforderlich.
§10 Übergabe und Rückgabe
Die Eventfläche wird im vereinbarten Zustand übergeben. Beanstandungen sind sofort anzuzeigen.
§11 Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.