Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOOSE Gourmet GmbH

§ 1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen der GOOSE Gourmet GmbH und dem
Auftraggeber / Mieter (im Folgenden „Kunde“) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit
den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die GOOSE Gourmet GmbH und daraus
resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten.
Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir.

1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe
neuer AGB.

§ 2 Preise / Auftragsannahme

2.1 Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen
Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen und nach Abschluss des
Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder
Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei
substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.

2.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

2.4 Die Angebotsannahme kann nur mit Unterschrift des Kunden bzw. seines Vertreters erfolgen.

§ 3 Teilstornierung durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die der Berechnung zugrundeliegende
Gästezahl einmalig bis zu 10% zu verringen bei entsprechender Preisanpassung. Für die
Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlagen bei der GOOSE
Gourmet GmbH an.
Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl wird entsprechend § 9
„Kündigung/Rücktritt“ berechnet.

§ 4 Sonstige Leistungen

Die GOOSE Gourmet GmbH beauftragt ihrerseits für den Kunden keine Künstler, Gästetransfers oder
mietet Räume an. Dies muss durch den Kunden selbst erfolgen. Die Goose Gourmet GmbH kann
gerne Kontaktdaten vermitteln.

§ 5 Inkasso und Weisungsbefugnis

5.1 Wünscht der Kunde, dass die GOOSE GmbH gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so
bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.

5.2 Alleine die Goose GmbH ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal gegenüber
weisungsbefugt.

§ 6 Lieferengpässe

Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen
zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist die GOOSE GmbH berechtigt stattdessen
vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu liefern,
soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 7 Reklamationen

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte
Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Ansonsten verlieren sie ihre
Mängelgewährleistungsansprüche.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur
endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der GOOSE Gourmet GmbH.

§ 9 Kündigung / Rücktritt

9.1 Kündigt der Kunde aus einem seitens der GOOSE Gourmet GmbH nicht zu vertretenden Grund, so
hat die GOOSE Gourmet GmbH die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten
Vergütungsanspruchs nachfolgende Pauschalen gelten zu machen:

Bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
28 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
14 – 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
7 – 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
4 – 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
Am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Nettogesamtsumme
Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

9.2 Der GOOSE Gourmet GmbH steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund
insbesondere zu, wenn
a) die vereinbarte Depositzahlung nicht fristgerecht eingeht und eine Mahnung mit Fristsetzung
erfolgte, oder
b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.
B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder
c) die GOOSE Gourmet GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen der GOOSE Gourmet GmbH und
deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.

9.3 Macht die GOOSE Gourmet GmbH von einem Rücktrittsrecht Gebrauch oder kündigt sie aus
einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung
gemäß den obigen Stornoregelungen.

§ 10 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der GOOSE Gourmet GmbH
anerkannten Ansprüchen aufrechnen.

§ 11 Forderungen Dritter und Bußgelder

Der Kunde stellt die GOOSE Gourmet GmbH von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder
von seinen Gästen zu vertreten sind.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Die GOOSE Gourmet GmbH haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Verletzt die GOOSE Gourmet GmbH jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 13 GEMA

Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte
Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Die GOOSE Gourmet GmbH
kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der
Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMAGebühren
verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu
nicht bereit ist, kann die Die GOOSE Gourmet GmbH eine Sicherheitsleistung in Höhe der
voraussichtlichen GEMA-Gebühren vom Kunden fordern.

§ 14 Gerichtsstand, Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Frankfurt am Main und es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausgeschlossen